Die Grundbedingungen legen eine einheitliche Basis für die Begleitung der Modellschulen. Sie vereinfachen die Zusammenarbeit und gewährleisten, dass die Entwicklungs- und Projektziele nicht durch äussere Rahmenbedingungen gefährdet werden.

Erläuternde Ausführungen zu den folgenden Grundbedingungen finden sich in Anhang A. Besondere Beachtung ist den Beschreibungen und Aufgaben-Profilen der zentralen Personen und organisatorischen Gremien zu schenken (siehe Anhang C - Aufgaben, Pflichten und Rechte der Beteiligten).

Bereiche der Grundbedingungen: