Der Schulträger
- unterstützt die Ziele des Projekts.
- versteht die Mitarbeit im Projekt Modellschule als ein schulgemeindeinternes Schulentwicklungsvorhaben.
- informiert Elternschaft, Schulbürger/-innen und politische Behörden regelmässig.
- erteilt die zur Durchführung erforderlichen Bewilligungen.
- gewährleistet die Sicherstellung der Minimalanforderungen an IT-Infrastruktur.
- ernennt die lokale Koordinationsperson und stellt die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen für die nötigen Schulentwicklungs- und Digitalisierungsprozesse bereit.
- ermöglicht die Umsetzung der erarbeiteten Konzepte zur Integration digitaler Medien in den Unterricht vor Ort.
- ist bereit, in allen Bereichen der Schulentwicklung (Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung) Entwicklungen anzustossen.
Die Schulleitung
- informiert den Schulträger über die Fortschritte des Projekts.
- zieht die lokale Koordinationsperson bei Bedarf für Information, Beratung, Weiterbildung bei.
- definiert gemeinsam mit der lokalen Koordinationsperson Arbeitsweisen und regelt interne Abläufe.
- vertritt Anliegen und Anträge der lokalen Projektgruppe gegenüber dem Schulträger.
- informiert die lokale Koordinationsperson über Entscheide und Anliegen des Schulträgers.
- leitet die Schulentwicklung im Sinne der digitalen Transformation und Förderung der Integration von digitalen Medien im Unterricht.
- zeigt die Bereitschaft, in allen Bereichen der Schulentwicklung (Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung) zu arbeiten.
- ermöglicht die Förderung der Rahmenbedingungen für eine Beteiligung am Transferprozess des Steuerungs- und Handlungswissens auf die Folgeschulen.
- forciert die Umsetzung der Vorgaben des Bildungsdepartements und Bildungsrates.
Die lokale Koordinationsperson