Im Teilprojektauftrag 1a «Transfer» und dieser Vorgehensplanung werden verschiedene wiederkehrende Begriffe verwendet, denen keine gängigen Bedeutungen zugrunde lie-gen. Deshalb werden diese Begriffe hier definiert und erläutert.
Eine Modellschule befasst sich unter Begleitung des Kompetenzzentrums Digitalisierung & Bildung (KoDiBi) während ca. drei Jahren mit einem Szenario (Schwerpunktthema) zur Schulentwicklung im Kontext der digitalen Transformation. Sie treibt während dieser Beglei- tung die digitale Transformation der Schule voran und behandelt ebenfalls typische Themen der Digitalisierung, welche neben der Unterrichtsentwicklung auch die Personal- und Organi- sationsentwicklung der Schule betreffen. Angemessen berücksichtigt werden sollen im Rah- men des Teilprojektes auch die Dynamik und Ergebnisoffenheit der Digitalisierung (Kanton St. Gallen 2019, S. 4), d.h. es sollen insbesondere keine «vorschnellen» Festlegungen auf bestimmte digitale Technologien bzw. Medien erfolgen. Die Szenarien und die Rekrutierung der Modellschulen (vgl. Kap. 4) sind deshalb zentrale Schwerpunkte des Teilprojektes und werden in dieser Vorgehensplanung detailliert beschrieben. Der Begriff «Modellschule» wurde schon im Projektauftrag (Kanton St. Gallen 2019, S. 5) etabliert. Eine Modellschule hat Modellcharakter und wird nicht im Sinne einer Pionier- und Vorzeigeschule verstanden. Die in der Modellschule erarbeiteten und entwickelten Elemente sollen die Basis für die Transformation und Entwicklung von Folgeschulen sein.
Alle Schulen, welche nicht als Modellschulen gewählt wurden, möchten wir nicht einfach zu den «Folgeschulen» des Modellschul-Projektes zählen. Diese sollen viel mehr - wie in den Gesprächen seit der Modellschule-Selektion auch mit vielen von euch besprochen - eine wichtige Rolle im Transferprozess und -Netzwerk einnehmen! Deshalb dieser spezielle Begriff.
Wir sehen viele Möglichkeiten als Lead-Folgeschulen am digitalen Transformationsprozess in den Schulen aktiv mitzuarbeiten und mitzugestalten:
Als Folgeschulen werden alle öffentlichen Schulen des Kantons St.Gallen der Volksschul- stufe genannt, die nicht als Modellschulen bereits in das Projekt involviert wurden. Diese Schulen sind das eigentliche Zielpublikum des Teilprojekts Modellschulen. In der Transfer- phase werden Erkenntnisse, die Resultate und die erarbeiteten Inhalte der Modellschulen an die Folgeschulen weitergegeben (vgl. Kap. 6). Die Folgeschulen werden schon während der Begleitung der Modellschulen mit Transferwissen bedient und an den Erkenntnissen der digi- talen Transformation beteiligt (Kanton St. Gallen 2019, S. 19).
Die zuständige Person seitens der Modellschule während und nach der Begleitung wird Ko- ordinationsperson genannt. Sie ist die Hauptansprechspartner*in der Teilprojektleitung. Die Leistungen der Koordinationsperson werden durch die ITBO finanziell mitgetragen. Ihre Auf- gabe ist es, als Schnittstelle der Modellschule mit der Teilprojektleitung und der Projektleitung (KoDiBi) koordinativ zu wirken. Das Ziel ist es, medien-didaktischen und pädagogische Mehrwert an der Modellschule zu schaffen und die IT nicht als Selbstzweck zu verwenden (vgl. Kap. 4.4und 5). Die Schulleitungen sind bei allen wichtigen Entscheidungen einzubeziehen (Kanton St. Gallen 2019, S. 18).
«Agilität, nicht Technologie, wird zur entscheidenden Zukunftskompetenz jeder Organisation. Agile Leadership (nicht das traditionelle Management) ist somit der zentrale Erfolgsfaktor der digitalen Transformation.» Dies ist ein Grundsatz, den wir im Teilprojekt «Modellschulen Volksschule» sehr intensiv verfolgen und uns auf die Fahne schreiben